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   BFH, 15.07.2008 - I B 215/07   

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https://dejure.org/2008,13447
BFH, 15.07.2008 - I B 215/07 (https://dejure.org/2008,13447)
BFH, Entscheidung vom 15.07.2008 - I B 215/07 (https://dejure.org/2008,13447)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - I B 215/07 (https://dejure.org/2008,13447)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Darlegung von Gründen für eine Zulassung der Revision: Revisionszulassungsgrundes i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO, Rüge der Verletzung der richterlichen Hinweispflicht

  • Judicialis

    KStG 1999 § 27 Abs. 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 01.04.2008 - X B 224/07

    Ordnungsgemäße Darlegung von Verfahrensmängeln: Verletzung der richterlichen

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Die Klägerin hat indessen nicht vorgetragen, inwieweit ein entsprechender vorheriger Hinweis die Entscheidung des FG hätte beeinflussen können (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 1. April 2008 X B 224/07, BFH/NV 2008, 1187).
  • BFH, 22.12.2006 - V B 46/06

    Recht auf Gehör; Hinweispflicht

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Abgesehen davon ist das FG ohnehin nicht verpflichtet, die Beteiligten auf alle von ihm für erheblich gehaltenen Gesichtspunkte hinzuweisen (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 14.07.2004 - I R 16/03

    Ausschüttungsbelastung bei vGA

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Im Streitfall geht es im Kern darum, ob die im Juni 2000 vereinbarte Tantieme noch im Streitjahr bei der Klägerin abgeflossen ist; diese Frage ist deshalb entscheidungserheblich, weil nur unter der Voraussetzung des Abflusses bei der Besteuerung für das Streitjahr die Ausschüttungsbelastung herzustellen ist (Senatsurteil vom 14. Juli 2004 I R 16/03, BFHE 207, 147, BStBl II 2004, 1010).
  • BFH, 02.12.1992 - I R 54/91

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Entlohnung von Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Diese Unterscheidung entspricht jedoch der Rechtsprechung des Senats, nach der die Passivierung einer Verbindlichkeit nicht zu einem Vermögensabfluss führt, während die Gutschrift auf einem Gesellschafter-Verrechnungskonto unter bestimmten Voraussetzungen einen Abfluss bewirken kann (Senatsurteil vom 2. Dezember 1992 I R 54/91, BFHE 170, 119, BStBl II 1993, 311).
  • BFH, 14.07.1998 - I B 8/98

    Grenzgängerin - Einkommensteuer - Inländische Besteuerung - Kaufmännische

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    In der Beschwerdebegründung heißt es zwar, im Fall eines Hinweises wäre geltend gemacht worden, dass die Klägerin und ihre Gesellschafter ihre wechselseitigen Forderungen stets im Rahmen von Darlehensvereinbarungen abgewickelt hätten und dass dies aktenkundig sei; insoweit greift aber die Vermutung durch, dass das FG den gesamten Inhalt der ihm vorliegenden Akten in seine Entscheidungsfindung einbezogen hat (Senatsbeschluss vom 14. Juli 1998 I B 8/98, BFH/NV 1999, 193, m.w.N.).
  • BFH, 14.12.2006 - VIII B 108/05

    Verfahrensfehler; Verstoß gegen den Inhalt der Akten

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Abgesehen davon ist das FG ohnehin nicht verpflichtet, die Beteiligten auf alle von ihm für erheblich gehaltenen Gesichtspunkte hinzuweisen (BFH-Beschlüsse vom 22. Dezember 2006 V B 46/06, BFH/NV 2007, 930; vom 14. Dezember 2006 VIII B 108/05, BFH/NV 2007, 741).
  • BFH, 08.05.2007 - I B 12/06

    Erklärungen in englischer Sprache; Auslegung durch das FG

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Damit rügt sie aber letztlich nur eine Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils, die nicht zur Zulassung der Revision führen kann (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 I B 12/06, BFH/NV 2007, 1679; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, m.w.N.).
  • BFH, 02.10.2007 - IX B 24/07

    Vorliegen einer Überraschungsentscheidung; Aussetzung des Verfahrens als

    Auszug aus BFH, 15.07.2008 - I B 215/07
    Damit rügt sie aber letztlich nur eine Unrichtigkeit des angefochtenen Urteils, die nicht zur Zulassung der Revision führen kann (Senatsbeschluss vom 8. Mai 2007 I B 12/06, BFH/NV 2007, 1679; BFH-Beschluss vom 2. Oktober 2007 IX B 24/07, BFH/NV 2008, 92, m.w.N.).
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